
AGB
Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
1. Anmeldung
Zu Fortbildungskursen der European
Business Ecademy können
sich alle Personen anmelden oder angemeldet werden, die die
Zulassungsvoraussetzung für die jeweilige Bildungsmaßnahme erfüllen.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind den jeweiligen Kursangeboten zu
entnehmen. Die Zulassungsvoraussetzungen werden dem Teilnehmer
mitgeteilt. Jeder Teilnehmer muss selbst prüfen, ob er die
Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Schließt sich an die Bildungsmaßnahme eine Prüfung bei einer
öffentlichen Institution an, so ist
European Business Ecademy
berechtigt, die Anmeldeunterlagen an diese Institution zwecks
Prüfung zu übergeben. Erkennt eine Institution die
Prüfungsvoraussetzungen als nicht erfüllt, so wird
European
Business Ecademy den/die
Anmelder/in darüber informieren. Teilnehmer/innen sind in diesem
Falle berechtigt, den geschlossenen Vertrag zu kündigen und zahlen
lediglich eine Pauschale von 300,00 EUR je teilgenommenen
Seminarblock.
Die Anmeldung setzt die ordnungsgemäße Übersendung des vollständig
ausgefüllten Anmeldeformulars und der dazugehörigen Unterlagen
voraus. Die vom Anmelder übermittelten Daten werden mittels EDV
erfasst und nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes behandelt.
Bei AFBG geförderten Maßnahmen gelten die jeweils gesonderten
Bedingungen. Die AGB und der Kursplan sind Teil des Vertragswerkes
und werden dem Teilnehmer mit dem Vertrag ausgehändigt. Passagen des
Seminars von allgemeinem Interesse werden per Foto- und
Videoaufnahmen dokumentiert und zu Referenzzwecken auf unseren
Webportalen zur Ansichtnahme durch Besucher online publiziert.
Dieser Veröffentlichung können Sie formlos widersprechen.
2. Durchführung der Maßnahmen
Ein Kurs wird durchgeführt, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen vorhanden ist. Kann eine Bildungsmaßnahme aus einem wichtigen Grund, den die European Business Ecademy nicht zu vertreten hat, nicht durchgeführt oder nicht zum Abschluss gebracht werden oder muss diese zeitlich verschoben werden, so resultieren daraus keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers. Bereits gezahlte Kursgebühren werden bei Kursausfall in voller Höhe erstattet. Die European Business Ecademy behält sich vor, die Reihenfolge des Kursablaufes zu ändern oder zu verschieben, wenn beauftragte Dozenten und Lektoren aus wichtigem Grund verhindert oder nicht verfügbar sind. Die Teilnehmer und die Auftraggeber werden in diesen Fällen unverzüglich benachrichtigt.
3. Pflichten des Teilnehmers
Die Kursteilnehmer verpflichten sich, zur regelmäßigen Teilnahme und zur Mitarbeit. Während des Unterrichts sind Störungen zu unterlassen und alle zur Verfügung gestellten Materialien und Geräte sowie die Unterrichtsräume pfleglich zu behandeln. Die Teilnehmer sind verpflichtet, Fördergelder nach AFBG, unverzüglich nach deren Erhalt, an European Business Ecademy abzutreten und auf das Konto der Seven Mirrors Consulting zu überweisen.
4. Ausschluss
Die European Business Ecademy ist nach vorheriger Abmahnung berechtigt, Teilnehmer von der Teilnahme an Kursen ganz oder teilweise auszuschließen, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Pflichten verstoßen. Der Ausschluss ist auch dann möglich, wenn mangels Mitarbeit und Teilnahme das gesteckte Lernziel durch den/die Teilnehmer nicht erreicht werden kann. Der Ausschluss kann ebenfalls erfolgen, wenn der Teilnehmer mit seinen Zahlungsverpflichtungen mehr als 4 Wochen in Verzug gekommen ist. Ein Ausschluss wegen Zahlungsverzug entbindet nicht von der noch bestehenden Zahlungsverpflichtung.
5. Kursgebühren und Fälligkeit
Die Höhe der jeweiligen Kursgebühren sind bei European Business Ecademy zu erfragen und werden auf dem Anmeldeformular von der European Business Ecademy vermerkt. Die Kursgebühren sind bis zum jeweiligen Fälligkeitstermin an die Seven Mirrors Consulting GmbH zu zahlen. Bei Kursabbruch werden bereits gezahlten Kursgebühren nicht erstattet. Kommt der Teilnehmer mit seiner Zahlung in Verzug, ist die gesamte Kursgebühr sofort fällig und die Seven Mirrors Consulting GmbH ist berechtigt, für jede außergerichtliche Mahnung eine Mahngebühr von EUR 15,00 zu erheben. Eine Zulassung zur Prüfung erfolgt nur bei vollständiger Bezahlung der Kursgebühr.
6. Kündigung durch den Teilnehmer
Die Kündigung des Vertrages durch den Teilnehmer ist erstmalig, nach der Hälfte des Kurses, zum Monatsende möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist der Teilnehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Alle Kursgebühren, deren Fälligkeit vor dem Kündigungstermin liegen, sind in jedem Falle zu zahlen. Die Kündigung muss vom Teilnehmer gegenüber dem Unternehmen European Business Ecademy schriftlich erklärt werden. Die European Business Ecademy ist im Falle der Förderung des Teilnehmers nach AFBG verpflichtet, die zuständige Förderstelle über die Kündigung zu unterrichten.
7. Teilnahmebescheinigungen und Zeugnisse
Bei allen Bildungsmaßnahmen erhalten die Teilnehmer nur nach regelmäßiger Teilnahme und auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung. Wenn die Bildungsmaßnahme auf eine externe Prüfung z. B. IHK vorbereitet, dann wird vor dieser Institution unabhängig geprüft und von dieser das Zertifikat ausgestellt. Das Bestehen der Prüfung kann in diesen Fällen nur durch die prüfende Institution bestätigt werden. Für die Zulassung zur Prüfung, die Prüfungstermine, Kosten der Prüfung und Zulassungsbedingungen durch die prüfende Institution übernimmt European Business Ecademy keine Haftung. Der/die Teilnehmer/in ist für die Anmeldung zur externen Prüfung selbst verantwortlich. European Business Ecademy unterstützen den/die Teilnehmer jedoch beratend. Die fällige Prüfungsgebühr der externen Prüfungskommission wird gesondert berechnet und ist vorab an die Seven Mirrors Consulting GmbH zu entrichten. C. Hanisch (EBE) kann bei erfolgreicher Teilnahme, Markenrechte zur eignen Nutzung, Teilnehmern überlassen. C. Hanisch (EBE) kann dies jederzeit ohne Angabe von Gründen wiederrufen und die Markenrechtsnutzung verbieten.
8. Haftung
Die Seven Mirrors Consulting GmbH, ihre Organe und Mitarbeiter haften aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Arglist und Garantieversprechen und wenn die Haftung nach zwingender gesetzlicher Vorschrift erfolgt. Im übrigen haften die Seven Mirrors Consulting GmbH, ihre Organe und Mitarbeiter ausschließlich bei fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (sog. Kardinalpflicht) und dies begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Durchschnittsschaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Käufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9. Distanzierungserklärung zur Hubbard-Technologie-und Scientology.
Hiermit stimmen wir als Trainer und Institut der Distanzierungserklärung zu. Der Teilnehmer distanziert sich ebenfalls.
10. Allgemeine Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
11. Schlussbestimmung
Die European Business Ecademy ist ein Geschäftszweig der Seven Mirrors Consulting GmbH, Geschäftsführer Christian R. Hanisch. Gerichtstand ist der Sitz des Instituts.
12. Die "Master of Business"-Kurse
... entsprechen keinem akademischen Grad und implizieren kein Hochschulstudium, sondern sind Produkte mit eingetragenen Markenzeichen.



European Business Ecademy | Gut Ohlhof 9 | D-38644 Goslar | info@european-business-ecademy.de | Tel. +49 5321 388242
